Über H&T Steuerberatungsgesellschaft mbH
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind …
Geschäftsführung
HF
Unternehmensdaten
Firmenname
H&T Steuerberatungsgesellschaft mbH
Gegründet
2014
Branche
Beratung & Consulting
Mitarbeiter
5
NACE-Branche
69
WZ-Code
69.20.3
Standort