Über Code-Kontor GmbH
Die Beschäftigung von IT-Freiberuflern in Projekten ist durch die Neufassung des ANÜ-Gesetzes im April 2017 erschwert worden. Es gilt zu belegen, dass kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis und somit Scheinselbständigkeit vorliegt. Eine Möglichkeit dies gesetzeskonform zu lösen, ist die sogenannte Arbeitnehmerüberlassung. Doch es gibt auch andere und möglicherweise einfachere Möglichkeiten. Eine davon ist anscheinend, dass der Projektmitarbeiter selbst sozialabgabenbefreiter geschäftsführender Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft ist, die mindestens einen weiteren Gesellschafter und möglichst weitere Sozialabgaben zahlende Mitarbeiter hat. Dies kann ich Ihnen bieten und damit einen klaren Vorteil gegenüber klassisch arbeitenden Freiberuflern. Weitere Informationen finden Sie auf
Geschäftsführung
GW
Gerd Wütherich
Geschäftsführer
Zum Unternehmerprofil →
Unternehmensdaten
Firmenname
Code-Kontor GmbH
Gegründet
2017
Branche
Beratung & Consulting
Mitarbeiter
3
NACE-Branche
62
WZ-Code
62.02.0
Standort
Code-Kontor GmbH Kegelhofstraße 8
20251 Hamburg
Deutschland

https://www.code-kontor.de →